1 Wen das Gesetz meint
Betroffen sind vor allem Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen, zum Beispiel einen Termin buchen oder etwas kaufen. Eine reine Informationsseite, auf der du deine Leistungen nur vorstellst, ist nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht gemeint.
2 Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat.
3 Warum es sich trotzdem lohnt
Gut lesbare Schrift, genug Kontrast, Bedienung per Tastatur und Bildbeschreibungen helfen allen — auch dem Kunden, der abends ohne Brille am Handy sucht.