1 Drei Dinge, die getrennt gehören können
Eine Website besteht rechtlich aus mehreren Teilen:
- Die Domain: Rechte daran hat, wer als Domaininhaber eingetragen ist. Steht dort jemand anderes als dein Betrieb, musst du dich direkt mit ihm einigen.
- Code und Design: Hier zählen die Nutzungsrechte aus dem Vertrag.
- Die Inhalte: Texte, Fotos, Logo — wer sie gemacht hat und wer sie nutzen darf.
2 Wenn die Domain beim alten Anbieter liegt
Ist die Domain nicht auf deinen Betrieb, sondern auf den alten Anbieter eingetragen, musst du dich direkt mit ihm einigen. Frag deshalb schriftlich nach, wer bei deiner Domain als Inhaber eingetragen ist.
3 Miete: was bei Kündigung passiert
Bei Miet- und Leasing-Angeboten bleibt die Seite beim Anbieter. Bei einem Leasing-Angebot für Handwerker sind Seite und Domain nach der Kündigung weg.
4 Worauf du im Vertrag achtest
Fünf Punkte, die schriftlich stehen sollten:
- Nutzungsrechte: ausschließlich oder einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt?
- Ab wann: mit vollständiger Zahlung?
- Domain-Inhaber: dein Betrieb?
- Zugänge zu Domain, Hosting und Portal: bekommst du sie bei der Übergabe?
- Quellcode: bekommst du ihn auf Wunsch?
5 So regeln wir es
Nach unseren AGB erhältst du mit vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte (§ 8). Zugänge bekommst du bei der Übergabe.