Wem gehört die Website? Domain, Zugänge und Rechte

Stand 11. Oktober 2026 · Jakobs Seiten

Kurz gesagt

Das regelt dein Vertrag, nicht die Rechnung. Ratgeber für Handwerker empfehlen, die Nutzungsrechte schriftlich zu vereinbaren — ausschließlich und unbeschränkt — und die Domain auf den eigenen Betrieb eintragen zu lassen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.

1 Drei Dinge, die getrennt gehören können

Eine Website besteht rechtlich aus mehreren Teilen:

  • Die Domain: Rechte daran hat, wer als Domaininhaber eingetragen ist. Steht dort jemand anderes als dein Betrieb, musst du dich direkt mit ihm einigen.
  • Code und Design: Hier zählen die Nutzungsrechte aus dem Vertrag.
  • Die Inhalte: Texte, Fotos, Logo — wer sie gemacht hat und wer sie nutzen darf.

2 Wenn die Domain beim alten Anbieter liegt

Ist die Domain nicht auf deinen Betrieb, sondern auf den alten Anbieter eingetragen, musst du dich direkt mit ihm einigen. Frag deshalb schriftlich nach, wer bei deiner Domain als Inhaber eingetragen ist.

3 Miete: was bei Kündigung passiert

Bei Miet- und Leasing-Angeboten bleibt die Seite beim Anbieter. Bei einem Leasing-Angebot für Handwerker sind Seite und Domain nach der Kündigung weg.

4 Worauf du im Vertrag achtest

Fünf Punkte, die schriftlich stehen sollten:

  • Nutzungsrechte: ausschließlich oder einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt?
  • Ab wann: mit vollständiger Zahlung?
  • Domain-Inhaber: dein Betrieb?
  • Zugänge zu Domain, Hosting und Portal: bekommst du sie bei der Übergabe?
  • Quellcode: bekommst du ihn auf Wunsch?

5 So regeln wir es

Nach unseren AGB erhältst du mit vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte (§ 8). Zugänge bekommst du bei der Übergabe.

Häufige Fragen

In der Regel ja, wenn du als Inhaber eingetragen bist. Bei .de-Domains lässt du deinen bisherigen Anbieter eine AuthInfo erstellen, ein Wechsel-Passwort, das du dem neuen Anbieter gibst. Es verfällt nach 30 Tagen.

Das regeln die Nutzungsrechte im Vertrag. Frag vorher, nicht hinterher.

Quellen (4)

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